Die männliche Formulierung gilt stellvertretend für die weibliche Schreibweise.
1. Geltungsbereich
Mit einer Bestellung auf PKZ.CH bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und der PKZ BURGER-KEHL & CO. AG (nachfolgend "PKZ.CH" oder "wir/uns" genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Kauf von Produkten via den Onlineshop, nicht jedoch für den Kauf von Produkten in den PKZ MEN- und PKZ Women-Filialen.
2. Bestellung
Nutzen Sie für Bestellungen ausschliesslich den Onlineshop von PKZ.CH. Bestellungen via Telefon, Brief, Fax oder E-Mail sind ausgeschlossen und werden nicht bearbeitet.
3. PKZ Insider Card-Inhaber
Sie können sich jederzeit für die kostenlose PKZ Insider Card registrieren. Als Inhaber der PKZ Insider Card profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, die das Einkaufserlebnis bei PKZ bereichern. Eine Übersicht der Vorteile ist abrufbar unter pkz.ch/insidercard. Sie erhalten via Post innert 2 Wochen nach Bestelleingang eine kostenlose Insider Card. Als PKZ Insider Card-Inhaber entfallen die Versandkosten für Bestellungen aus dem Onlineshop. Zudem erhalten Sie 4-mal jährlich das kostenlose INSIDE MAGAZINE direkt nach Hause.
Die PKZ Insider Card ist auch als kostenlose Visa-Kreditkarte erhältlich und kombiniert die Vorteile des PKZ-Treueprogramms mit der Flexibilität einer internationalen Kreditkarte. Herausgeberin der PKZ Insider Card Visa ist die Cornèr Bank AG, BonusCard, Postfach, 8021 Zürich. Eine Übersicht der Vorteile finden Sie unter pkz.ch/visa. Für Inhaber der PKZ Insider CardVisa gelten zusätzlich die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornèr Bank AG, BonusCard.
4. Reservationen
Reservationen, welche nicht innert 3 Verkaufstagen in der Filiale abgeholt werden, gelten als storniert. Wir erlauben uns bei wiederholter Nichtabholung Ihrer Reservation Ihren Reservations-Service zu deaktivieren.
5. Lieferung
Wir liefern in die ganze Schweiz sowie nach Liechtenstein. Die Ware wird direkt an die angegebene Adresse oder in die von Ihnen gewünschte Filiale geliefert. Die Lieferzeit beträgt normalerweise 2 – 3 Werktage, jedoch sind Lieferverzögerungen in Ausnahmefällen vorbehalten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Einen Versand per Nachnahme wird nicht angeboten.
6. Abholung in einer Filiale
Die Aufbereitungszeit für Abholungen in der Filiale beträgt ca. 2 – 3 Werktage. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail an die angegebene Adresse, sobald die Artikel unser Logistikzentrum verlassen haben und voraussichtlich am nächsten Tag in der Filiale abholbereit sind. Bestellungen, welche nicht innert 10 Tagen nach Erhalt des Bestätigungs-E-Mails in der Filiale abgeholt werden, gelten als storniert. Wir erlauben uns nach einer nicht abgeholten Bestellung Ihren Abhol-Service zu deaktivieren.
7. Versandkosten
Für Insider Kunden entfallen die Versandkosten. Wir erheben ausschliesslich für Personen, welche als "Gast" bestellen, eine Versandpauschale von CHF 7.85 pro Bestellung. Für eine Lieferung in eine Filiale nach Wahl werden keine Versandkosten erhoben. Es besteht kein Mindestbestellwert.
8. Lagerbestand
Es ist möglich, dass bei Bestelleingang die Ware nicht mehr lieferbar ist. Der Artikel auf der Bestellung wird diesfalls storniert und Sie werden per E-Mail darüber informiert. Nicht lieferbare Ware kann nicht vorgemerkt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
9. Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt via Twint, Mastercard, American Express, VISA, Diners Club, PayPal, PostFinance Pay, Apple Pay, Google Pay, Klarna (Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung, Sofortüberweisung) oder per PKZ Giftcard. Ohne Angaben von Gründen können wir Vorauskasse verlangen oder die gewünschte Zahlungsart ablehnen.
10. Giftcards
Bei Zahlung mittels einer Giftcard wird ein etwaiges Restguthaben dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei der nächsten Bestellung automatisch angerechnet. Die Giftcard ist zwei Jahre gültig.
11. Rabatte/Bons
Direkt-Rabatte/Bons sind nicht kumulierbar mit anderen Direkt-Rabatten/Bons.
12. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen und fehlerhafte Preisangaben bleiben vorbehalten.
13. Garantie
Material- oder Herstellerfehler melden Sie bitte innert 21 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (vgl. Ziff. 14) oder per E-Mail (service@pkz.ch) bei unserem Kundendienst. Fehlerhafte Artikel müssen bei einer Rücksendung auf dem Lieferschein vermerkt sein. Für später gemeldete Material- oder Herstellerfehler übernehmen wir keine Haftung.
14. Rückgaberecht
Für Bestellungen auf www.pkz.ch haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Artikels, wobei das Datum der Absendung massgeblich ist. Die Rückgabe von Giftcards und ausverkauften Artikeln ist ausgeschlossen. Bei einer Teillieferung verlängert sich die Rückgabefrist, bis Sie die Restlieferung(en) erhalten haben. Der Artikel kann zurückgegeben werden, wenn er nur anprobiert wurde, wie er auch in einem Geschäft anprobiert werden würde, und wenn der vollständige und unbeschädigte Artikel zurückgeschickt oder kostenlos in einer PKZ MEN- oder PKZ WOMEN-Filiale Ihrer Wahl zurückgegeben wird. Achten Sie ausserdem darauf, dass Sie den Artikel in seiner geschlossenen Originalverpackung zurücksenden (klebende Hygieneabdeckung für Unterwäsche und Badebekleidung sowie ungeöffnete Originalverpackung für Parfüms und andere Kosmetika). Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Rückgabe des Artikels verweigert. Dies gilt insbesondere für Kosmetika und alle anderen Produkte, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt und mit völlig intakter und geschlossener Verpackung zurückgegeben werden können. Sollten wir eine Verschlechterung der Ware feststellen, sind wir berechtigt, einen Teil des geleisteten Kaufpreises, den wir nach unserem Ermessen bestimmen, zu behalten. Die Rücksendung erfolgt auf ihre Kosten und das Datum des Poststempels ist bei Rückgabe verbindlich. Es steht Ihnen frei die Ware termingerecht und kostenlos in einer PKZ MEN- oder PKZ WOMEN-Filiale Ihrer Wahl zurückzugeben.
Rücksendeadresse PKZ Onlineshop:
PKZ.CH
Steinackerstrasse 12
8902 Urdorf
15. Bild- und Textrechte
Alle Bild-, Ton- und Textrechte, die auf der Website des Onlineshops verwendet werden, liegen bei PKZ.CH oder den jeweiligen Partnern. Eine Verwendung jeglicher Art ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist strengstens untersagt.
16. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten in der Datenbank von PKZ.CH bzw. deren beauftragten Partnerfirma registriert und bearbeitet werden. Gleichzeitig erlauben Sie uns, Ihre Daten für interne Marketingzwecke zu verwenden. Unsere Seite nutzt ein Analytik-Tool zur Optimierung und für die Erreichung eines optimalen Kundennutzens. Sie sind für Ihre Login-Daten (inkl. Passwort) und die damit getätigten Bestellungen persönlich verantwortlich. Achten Sie daher darauf, Ihre Login-Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Besonders sensible Daten werden mit einer verschlüsselten Übertragung (SSL) sicher übermittelt.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzung des Onlineshops unterliegen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Urdorf, Zürich.
AGB DER FIRMA PKZ BURGER-KEHL & CO. AG VOM 23. März 2025 – VERSION 4.2
Diese Version ersetzt alle vorhergegangen AGB-Versionen.
1. Gegenstand dieser Vertragsbestimmungen
Diese Vertragsbestimmungen regeln die Rechte und Pflichten der Inhaber der PKZ Insider Card gegenüber der PKZ Burger-Kehl & Co. AG, Postfach, 8010 Zürich (nachfolgend „PKZ“). Die männliche Formulierung gilt stellvertretend für sämtliche Geschlechter.
Mit der Anmeldung zur PKZ Insider Card akzeptieren die Karteninhaber die vorliegenden Bestimmungen. Für Inhaber der PKZ Insider Card Visa gelten zusätzlich die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornèr Bank AG, BonusCard.
2. PKZ Insider Card
PKZ ist Herausgeberin der PKZ Insider Card. Mit der Karte nehmen Kunden am PKZ-Treueprogramm teil, basierend auf den nachstehenden Bedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die PKZ Insider Card kann online unter PKZ.CH oder in den PKZ MEN und PKZ WOMEN Filialen beantragt werden.
2.1 PKZ Insider Card Visa
PDie PKZ Insider Card ist auch als kostenlose Visa-Kreditkarte erhältlich und kombiniert die Vorteile des PKZ-Treueprogramms mit der Flexibilität einer internationalen Kreditkarte.
Herausgeberin der PKZ Insider Card Visa ist die Cornèr Bank AG, BonusCard, Postfach, 8021 Zürich. Eine Übersicht der Vorteile finden Sie unter pkz.ch/visa.
Für Inhaber der PKZ Insider CardVisa gelten zusätzlich die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornèr Bank AG, BonusCard.
2.2 PKZ-Treueprogramm
Als Inhaber der PKZ Insider Card profitieren Kunden von zahlreichen Vorteilen, die das Einkaufserlebnis bei PKZ bereichern. Eine Übersicht der Vorteile ist abrufbar unter pkz.ch/insidercard.
PKZ-Treuebonus:
Der PKZ-Treuebonus basiert auf dem registrierten Jahresumsatz (1. Januar – 31. Dezember). Die Berechnung erfolgt zweimal jährlich, und der Bonus wird jeweils im Januar und Juli versendet. Ab CHF 500.– bis CHF 999.– erfolgt der Versand ausschliesslich elektronisch (Voraussetzung: PKZ-App oder gültige E-Mail-Adresse). Der PKZ-Treuebonus wird in Form eines PKZ-Treuecheques ausgestellt, der 6 Monate gültig ist. Er kann als bargeldloses Zahlungsmittel in PKZ MEN, PKZ WOMEN Filialen sowie auf PKZ.CH verwendet werden.
PKZ-Treuestatus
Die kostenlose PKZ Insider Card gibt es, abhängig von Jahresumsatz, in drei verschiedenen Ausführungen. Bei der Anmeldung erhalten die Inhaber eine Black Card. Bei einem Jahresumsatz ab CHF 1’000.– werden Sie automatisch Silver Card Member und ab einem Jahresumsatz von CHF 2‘500.– Gold Card Member. Das Upgrade erfolgt jeweils im Januar und Juli basierend auf dem Jahresumsatz. Das Upgrade bleibt zwei Jahre gültig und wird danach anhand des aktuellen Jahresumsatzes überprüft. Ein Downgrade kann jeweils im Januar erfolgen.
3. Sorgfaltspflichten und Haftung
Die PKZ Insider Card ist persönlich und nicht übertragbar. Kunden verpflichten sich, die Karte sicher aufzubewahren und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch kann die Karte gesperrt werden. PKZ schliesst die Haftung für Schäden aus, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf den Verlust der PKZ Insider Card oder auf ihre missbräuchliche Verwendung zurückzuführen sind.
4. Verlust
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer PKZ Insider Card sofort: Tel.-Nr. 0848 759 759 oder per E-Mail insider@pkz.ch.
Für Inhaber der PKZ Insider CardVisa gelten zusätzlich die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornèr Bank AG, BonusCard.
5. Kündigung
Die PKZ Inisder Card kann von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Rückgabe der PKZ Insider Card an PKZ gilt als Kündigung.
Für Inhaber der PKZ Insider CardVisa gelten zusätzlich die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornèr Bank AG, BonusCard.
6. Änderungen/Mitteilungen
PKZ behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen jederzeit mittels schriftlicher Anzeige zu ändern. Sämtliche Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie diese nicht innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Änderung bei PKZ Burger-Kehl & Co. AG, Postfach, 8010 Zürich, schriftlich beanstanden. Namens- oder Adressänderungen sind unverzüglich schriftlich an PKZ mitzuteilen.
7. Datenschutz/Verwendung der Daten
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Daten zu ihrer Person (namentlich persönliche Angaben, Bonitätsdaten und Aktivitäten) in der Datenbank der PKZ und bei Partnerfirmen, welche für die Vertragserfüllung relevant sind, registriert und bearbeitet werden. Der Zweck der Datenbearbeitung sind Erfüllung der Vertragsleistung, Zahlungsabwicklung, Bereitstellung und Verkauf von Waren sowie Entwicklung besserer Dienstleistungen, Identitäts- und Bonitätsprüfung, Marketing- und Analysezwecke. Die PKZ-Datenschutzerklärung abrufbar unter pkz.ch/datenschutz ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und erläutert die Datenbearbeitung sowie Ihre Rechte ausführlich.
8. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen, Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, wobei zwingende Gerichtsstände vorbehalten bleiben.
Urdorf, 17. Februar 2025
Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Insider Card Visa der Cornèr Bank AG
1. Allgemeines/Kartenausgabe
Bei Annahme des Kartenantrages stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) dem Antragsteller (nachstehend «Inhaber» oder «Hauptkarteninhaber» genannt) auf seinen Namen eine oder mehrere Kreditkarten (nachstehend «Hauptkarte» oder «Karte» genannt) aus. Der Inhaber dieser Hauptkarte kann, unter seiner Verantwortung, für einen Partner oder Familienangehörigen die Ausgabe einer (oder mehrerer) auf den Partner oder Familienangehörigen lautenden Begleitkarten (nachstehend «Begleitkarte» oder «Karte» genannt) beantragen. Karteneinsätze und sonstige Transaktionen der Begleitkarte werden direkt dem Hauptkarteninhaber belastet. In diesem Fall wird der Partner oder Familienangehörige nachstehend als «Begleitkarteninhaber» (vormals «Bevollmächtiger») bezeichnet. Die Karte, die persönlich und unübertragbar ist, bleibt Eigentum der Bank und wird gegen Zahlung einer von der Bank festgesetzten jährlichen Gebühr herausgegeben. Die Karte muss sorgfältig aufbewahrt und vor Zugriff von Dritten geschützt werden. Der Inhaber und der Begleitkarteninhaber erhalten je mit separater Post nebst der eigenen Karte einen eigenen persönlichen und geheimen Code (nachstehend «PIN» genannt). Der Inhaber und der Begleitkarteninhaber sind gehalten, sämtliche Änderungen der im Kartenantragsformular gemachten Angaben der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen, insbesondere Änderungen persönlicher Daten oder der Adresse. Der Hauptkarteninhaber haftet für die Zahlung der jährlichen Gebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. Der Inhaber der Hauptkarte haftet darüber hinaus für die Zahlung der jährlichen Gebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Begleitkarte und aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. Die Benützung der Begleitkarte bei Tod, Verbeiständung oder Verlust der Handlungsfähigkeit des Hauptkarteninhabers ist untersagt. Vorbehalten bleibt in diesem Fall die Pflicht des Begleitkarteninhabers, für alle Verpflichtungen, welche aus der Benützung seiner Begleitkarte entstehen, vollumfänglich einzustehen.
2. Ausgabenlimit
Bei der Prüfung des Antrages und namentlich bei der Durchführung der Kreditfähigkeitsprüfung wie auch bei der Vertragsabwicklung stützt sich die Bank vorab auf die Angaben im Kartenantrag sowie auf allfällige später erhaltene Mitteilungen. Zudem können Informationen (betreffend aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit) beim Arbeitgeber, bei Banken und öffentlichen Ämtern (Betreibungsämter, Einwohnerkontrollen), bei Kreditauskunftsunternehmen sowie insbesondere bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) eingeholt werden. Mit Ausnahme derjenigen Kreditkarten, welche ohne Kreditoption ausgegeben werden, teilt die Bank dem Inhaber das Ausgabenlimit mit, die aufgrund der Kreditfähigkeitsprüfung festgelegt wurde und die höchstens 15 % (für Classic Karten) bzw. 20 % (für Gold und Platinum Karten) des im Kartenantrag angegebenen Jahreseinkommens oder Bruchteile davon beträgt, wobei der Maximalbetrag in der Regel CHF 10’000 (für Classic Karten) bzw. CHF 90’000 (für Gold und Platinum Karten) beträgt. Das für den Inhaber einer Hauptkarte festgelegte Ausgabenlimit gilt im Sinne eines Globallimits für alle Karten, die auf seinen Namen und denjenigen des Begleitkarteninhabers ausgestellt werden, indem die Gesamtheit sämtlicher Karteneinsätze dieses Globallimit nicht überschreiten darf. Die Bank behält sich das Recht vor, das Ausgabenlimit jederzeit zu verändern, mit entsprechender schriftlicher Mitteilung an den Inhaber. Die Benützung der Karte über das Limit hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung des Hauptkarteninhabers, die Überschreitung des Ausgabenlimits sofort und vollständig zurückzuerstatten. Der Hauptkarteninhaber kann überdies die Festlegung eines monatlichen operativen Limits für die Begleitkarte beantragen. Aus technischen Gründen hat dieses Limit nur Richtwertcharakter, und der Hauptkarteninhaber bleibt vollumfänglich verantwortlich für eventuelle Überschreitungen dieses Limits.
3. Benützung der Karte
Der Inhaber und der Begleitkarteninhaber sind berechtigt, Waren und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen sowie Bargeldvorschüsse bei den dazu ermächtigten Banken weltweit zu beziehen. Mit der Karte und ihrem persönlichen PIN können sie an den Geldausgabeautomaten und bei den dazu ermächtigten Vertragsunternehmen Barbezüge tätigen. Der Inhaber und der Begleitkarteninhaber sind gehalten, den von der Bank erhaltenen PIN möglichst bald bei einem der zahlreichen schweizerischen Geldausgabeautomaten, die mit dem Visa bzw. Mastercard Markenzeichen versehen sind, durch einen neuen PIN ihrer Wahl zu ersetzen. Sie verpflichten sich, die PINs wie auch die weiteren Kartendaten (insbesondere die Kartennummer, das Verfalldatum sowie die dreistelligen Karten-Sicherheitscodes (CVV, CVC) nirgends aufzuschreiben und dieselben niemandem zu enthüllen, auch nicht jemandem, der sich als Angestellter der Bank (inklusive Cornèrcard und BonusCard) ausgeben oder ausweisen sollte. Der Inhaber haftet für absolut alle Folgen, die aus der Nichterfüllung der Schutzpflicht des PIN bzw. der Karte herrühren. Der beziehbare Bargeldbetrag wird unabhängig vom festgelegten Ausgabenlimit von Mal zu Mal von der Bank bestimmt. Die ermächtigten Vertragsunternehmen und Banken sind berechtigt, einen Identitätsausweis zu verlangen. Mit der Unterzeichnung des dazu bestimmten Beleges beim Einsatz der Karte sowie mit der Benützung des PIN anerkennen der Inhaber und der Begleitkarteninhaber die Richtigkeit des Betrages. Ausserdem anerkennen sie den Betrag der mit der Karte oder mit den Kartenangaben – ohne Unterschriften und ohne Benützung des PIN – getätigten Transaktionen (zum Beispiel im Internet). Der Inhaber autorisiert die Bank unwiderruflich, diesen Betrag dem Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Bank zu überweisen. Den entsprechend bezahlten Betrag belastet die Bank dem Hauptkarteninhaber. Die Bank behält sich das Recht vor, diejenigen Belege nicht zu honorieren, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Die Karte hat nur die Funktion eines bargeldlosen Zahlungsmittels. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für alle Geschäfte, die unter Benützung der Karte abgeschlossen wurden. Insbesondere anerkennen der Inhaber und der Begleitkarteninhaber, dass die Bank auch dann nicht verantwortlich ist, wenn seitens der angeschlossenen Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken die Karte aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise akzeptiert werden sollte. Sie anerkennen ausserdem, dass die Bank für deren Leistungen nicht verantwortlich ist, und verzichten darauf, ihr gegenüber Einwendungen jeglicher Art zu erheben, die die Belege selbst und/oder die damit zusammenhängenden Abwicklungen betreffen. Dies gilt auch im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Für Streitfälle oder Reklamationen jeder Art, die Waren oder Dienstleistungen betreffen, sowie die Ausübung irgendeines diesbezüglichen Rechtes müssen sich der Inhaber und der Begleitkarteninhaber einzig und allein an das Vertragsunternehmen bzw. an die ermächtigte Bank wenden. Insbesondere wird die Verpflichtung des Hauptinhabers zur Zahlung der auf den Monatsauszügen ausgewiesenen Beträge an die Bank durch das Entstehen von Streitfällen nicht aufgehoben. Der Karteneinsatz für rechts- und vertragswidrige Zwecke ist verboten. Insbesondere sind in Ländern, gegen welche für den Karteneinsatz nationale und/ oder internationale Sanktionen und Embargos bestehen, keine Transaktionen möglich. Die aktuelle Liste der relevanten Sanktionsmassnahmen (z.B. betroffene Länder, Personen, Gesellschaften, Transaktionstypen) kann z.B. in Bezug auf die Schweiz auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) (www.seco.admin.ch) eingesehen werden.
4. Elektronische Funktionalitäten und Kommunikation
Die Bank stellt Inhaber und dem Begleitkarteninhaber elektronische Funktionalitäten zur Verfügung, welche über alle von der Bank unterstützten Endgeräte nutzbar sind, welche den Zugang zu elektronischen Netzwerken (Internet, SMS usw.), zur mobilen Telefonie sowie zu weiteren elektronischen Zugangskanälen herstellen. Sie bieten dem Haupt- und Begleitkarteninhaber insbesondere die Möglichkeit, Karteneinsätze und entsprechende Belastungen einzusehen oder damit zusammenhängende Mitteilungen zu erhalten. Zudem können der Haupt- und Begleitkarteninhaber durch diese Funktionen die Sicherheitsstandard «Visa Secure» und «Mastercard Identity Check» und «Diners Club ProtectBuy» nutzen, die von Visa, Mastercard bzw. Diners Club International für Transaktionen im Internet entwickelt wurden. Abruf- bzw. einsehbar sind alle Informationen und Transaktionen, welche von der Bank bis zum vorangehenden Werktag verarbeitet wurden. Bei Abweichungen zwischen den elektronisch abrufbaren Informationen und den internen Buchhaltungsdaten der Bank sind in jedem Fall letztere massgebend. Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und nach Ermessen das Angebot an elektronischen Funktionalitäten zu erweitern, zu vermindern, zu verändern und/oder zu unterbrechen. Für aus dieser Sperre/Unterbrechung allfällig entstandenen Schaden übernimmt die Bank keine Haftung. Die Bank ist befugt, an die ihr vom Haupt- und Begleitkarteninhaber bekannt gegebenen elektronischen Kontaktdaten (Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse usw.) Mitteilungen im Zusammenhang mit der Karte und den damit durchgeführten Transaktionen zur Kenntnis zu bringen. Der Haupt- und Begleitkarteninhaber dürfen personenbezogene, kartenspezifische oder anderweitig vertrauliche Informationen keinesfalls mittels gewöhnlicher Messenger-Dienste (z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp) versenden. Die Bank akzeptiert, falls nicht ausdrücklich anders angegeben, keinerlei Aufträge oder Anweisungen, die per E-Mail oder anderen elektronischen Übermittlungssystemen erteilt werden. Entsprechend erwachsen der Bank für Mitteilungen, die ihr vom Inhaber oder von Dritten über elektronische Kanäle übermittelt werden, keinerlei Verpflichtungen. Der Zugang zu den elektronischen Funktionalitäten erfolgt mittels einer Kombination verschiedener Sicherheitsvorrichtungen (Authentisierung mittels SMS, Generierung von Codes über spezifische Identifikationsinstrumente, Passwort usw.), die von der Bank definiert und dem Haupt- und Begleitkarteninhaber in adäquater Weise bekannt gegeben werden. Die Identifikation kann über einzelne Sicherheitsebenen erfolgen oder über deren Kombination. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Mitteilungen, die über Automaten, Terminals, Bildschirme oder andere EDV-Systeme abgefragt werden können; insbesondere Mitteilungen über Konten und Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen, etc.) gelten als vorläufig und unverbindlich, es sei denn, sie würden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Bank behält sich das Recht vor, das Verfahren und die Identifikationsmassnahmen für den Zugang und die Benützung der einzelnen elektronischen Funktionalitäten jederzeit zu ändern. In Bezug auf spezifische, von der Bank zur Verfügung gestellten Applikationen gelten zusätzliche Nutzungsbedingungen, welche der Haupt- und Begleitkarteninhaber beim Login in die jeweilige App gesondert akzeptieren.
5. Legitimation
Jede Person, die sich (i) durch den Einsatz der Karte und Eingabe des gehörenden PIN-Codes in ein hierfür eingerichtetes Gerät, (ii) durch blossen Einsatz der Karte (z.B. in Parkhäusern), bei Autobahnzahlstellen oder bei kontaktlosem Bezahlen), (iii) durch Unterzeichnen des Transaktionsbelegs oder (iv) Angabe der auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums und (falls verlangt) des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC) oder (v) gemäss einer anderen von der Cornèr Bank vorgesehenen Weise (z.B. durch Freigabe mittels der iCornèr, Card24 bzw. MyOnlineServices App) legitimiert, gilt als berechtigt, die Transaktion mit dieser Karte zu tätigen. Dies gilt auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Karteninhaber (Haupt- oder Begleitkarteninhaber) handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, den Betrag der so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion der Karte zu belasten. Die Bank ist daher ausdrücklich von jeder weiteren Kontrollpflichtbefreit, und zwar unabhängig von den internen Beziehungen zwischen der Bank und dem Haupt- und Begleitkarteninhaber und ohne allfällige abweichende Bestimmungen, die in Formularen der Bank enthalten sind (Kartenantrag usw.), berücksichtigen zu müssen. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte liegen somit grundsätzlich beim Haupt- und Begleitkarteninhaber. Gleiches gilt auch bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen über andere als die unter Ziffer 3 genannten Kanäle (z.B. mobile Zahlungslösungen) oder einer anderen von der Bank angebotenen oder mit der Bank vereinbarten Weise. Darüber hinaus können im Rahmen Tokenisierungs-Technologie die Kartennummer und das Verfalldatum der Karte durch einen Token ersetzt werden, der für die Abwicklung der Zahlung verwendet werden kann. Die Bank kann Legitimationsmittel jederzeit austauschen oder anpassen oder die Verwendung bestimmter Legitimationsmittel vorgeben.
6. Sorgfaltspflichten des Haupt- und Begleitkarteninhabers
Der Haupt- und Begleitkarteninhaber haben insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
a) Unterzeichnung Soweit die Karte ein Unterschriftfeld aufweist, ist diese vom Haupt- und Begleitkarteninhaber bei Erhalt sofort an der hierfür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
b) Aufbewahrung und Weitergabe der Karte Die Karte ist besonders ist besonders sorgfältig aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird. Der Haupt- und Begleitkarteninhaber müssen immer wissen, wo sich ihre Karte befindet und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist. Die Karte darf weder an Dritte ausgehändigt noch in einer anderen Weise zugänglich gemacht werden.
c) Verwendung des PIN-Codes und sonstiger vom Karteninhaber definierten Legitimationsmittel (z.B. Passwörter) Nach Erhalt des separat zugestellten PIN-Code (d.h. des karteneigenen maximal sechsstelligen und maschinell berechneten Geheimzahl) sind der Haupt- und Begleitkarteninhaber gehalten, diesen PIN-Code zu ändern, wobei der PIN-Code (wie auch Passwörter) nicht leicht ermittelbar sein darf (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, etc.). Der Haupt- und Begleitkarteninhaber haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von ihrem PIN-Code erlangt. Insbesondere darf der PIN-Code nicht versandt, weitergegeben oder in einer anderen Weise zugänglich gemacht werden (z.B. durch ungeschützte, durch Dritte einsehbare Eingabe des PIN-Codes an Akzeptanzstellen oder Geldausgabeautomaten). Der PIN-Code darf weder zusammen mit der Karte aufbewahrt, noch elektronisch gespeichert werden (auch nicht in abgeänderter Form). Die Änderung des PIN-Codes kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen werden.
d) Meldung bei Verlust und Anzeigenerstattung Sowohl bei Verlust, Diebstahl, Einzug an einem Automaten oder Missbrauch von Karte und/ oder PIN-Code als auch bei Verdacht darauf müssen der Haupt- und Begleitkarteninhaber dies sofort (egal ob im In- oder Ausland und ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) der von der Bank bezeichneten Stelle melden. Zudem haben sie bei Verdacht auf strafbare Handlungen umgehend bei der Polizei Anzeige zu erstatten und nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen.
e) Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten Die von der Bank ausgestellten Monatsauszüge sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte müssen der Bank sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Ausstellung des Monatsauszugs schriftlich an die Adresse der Bank beanstandet werden. Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Haupt- und Begleitkarteninhaber die ihnen obliegende Schadenminderungspflicht verletzt und sie für den hieraus entstehenden Schaden aufzukommen haben. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Schadenformulars ist dieses ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden.
f) Sperrung und Kündigung der Karte Verfallene, gekündigte oder gesperrte Karten sind sofort unaufgefordert unbrauchbar zu machen. Im Falle einer Sperrung oder Kündigung einer Karte sind der Haupt- und Begleitkarteninhaber verpflichtet, sämtliche Anbieter von mobilen Zahlungslösungen und Akzeptanzstellen zu informieren, bei denen die Karte für wiederkehrende Dienstleistungen oder vorgängig genehmigte Zahlungen (z.B. Onlinedienste, Abonnemente, Mitgliedschaften oder Ticket-Apps) oder für Buchungen und Reservationen (z.B. für Mietwagen, Hotelübernachtungen) als Zahlungsmittel angegeben bzw. hinterlegt wurden.
7. Verantwortlichkeit und Haftung
Unter der Voraussetzung, dass der Haupt- und Begleitkarteninhaber den Nachweis erbrinnen können, dass sie die vorliegenden «Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Classic, Gold und Platinum Karten Visa, Mastercard und Diners Club der Cornèr Bank AG» in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 6) und ihnen auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Haupt- oder Begleitkarteninhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen. Darunter fallen auch Schäden in Folge Fälschung oder Verfälschung der Karte. Eine Haftung seitens der Bank ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), sondern mit mindestens einem zusätzlichen Legitimationsmittel (z.B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure) durchgeführt wurde.
b. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwelcher Art (z. B. entgangener Gewinn)
c. Schäden, welche entstehen, weil der Haupt- oder Begleitkarteninhaber die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden können, z.B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung des Ausgabelimits oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben.
d. Schäden aus Kartenverwendung durch dem Haupt- oder Begleitkarteninhaber nahestehende oder mit ihm verbundene Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Arbeitskollegen).
e. Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN-Code und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Karteninhaber, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Karteninhaber, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN-Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann.
f. Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Partnerangebote).
g. Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Cornèr Bank übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Endgeräte des Karteninhabers, die Hersteller dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software), für Netzbetreiber (z.B. Internet-Provider, Mobilfunk-dienstleister) und für sonstige Dritte (z. B. Betreiber von Plattformen für den Download von Apps). Ausgeschlossen ist die Haftung der Cornèr Bank insbesondere für Manipulationen an Mobil-Telefonen und den von Netzbetreibern dem Karteninhaber überlassenen SIM-Karten, welche zu vom Karteninhaber nicht autorisierten Transaktionen führen.
Die Cornèr Bank schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulichkeit und Übertragungsdauer jeglicher auf elektronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhängende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen oder -unterbrüchen, technischen Störungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfügbarkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzulänglichkeiten, aus.
8. Monatsauszug
Alle mit der Karte oder mit den Kartenangaben getätigten Einkäufe und sonstigen Transaktionen sowie Einzahlungen werden valutabasierend, nach Datum der Verbuchung, verwaltet. Einmal pro Monat schickt die Bank dem Inhaber einen Monatsauszug in der gemäss Kartenantrag gewählten Währung. Für Ausgaben, die in anderer Währung getätigt wurden, anerkennt der Hauptkarteninhaber den von der Bank angewandten Wechselkurs. Auf dem Monatsauszug des Hauptkarteninhabers werden auch sämtliche mit der Begleitkarte getätigten Einkäufe und sonstigen Karteneinsätze aufgeführt. Die Bank hat innerhalb des auf dem jeweiligen Monatsauszug angegebenen Zeitraums wenigstens den vom Rückzahlungsprogramm vorgesehenen Mindestbetrag zu erhalten. Bei Karten, die ohne Kreditoption ausgegeben werden (d. h. bei denen der jeweilige Schuldsaldo nicht in Teilbeträgen beglichen werden kann), muss die Bank den gesamten Schuldbetrag bis zu dem auf der Monatsabrechnung angegebenen Datum erhalten. Sollte die Bank bis zum angegebenen Datum nicht im Besitze der vorgesehenen Zahlung sein oder sollte der bezahlte Betrag geringer als das vorgesehene Minimum sein, wird der Hauptkarteninhaber ohne jede weitere Mahnung für den gesamten Schuldsaldo als in Verzug betrachtet, und zwar mit allen diesbezüglichen rechtlichen Folgen. Mit dem Verzug des Hauptkarteninhabers wird auch der gesamte Saldo eventuell weiterer, auf denselben Inhaber lautender Auszüge unmittelbar zur Zahlung fällig. Der Monatsauszug gilt als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum desselben schriftlich beanstandet wird. Die Saldoziehung durch Zustellung des Monatsauszuges bzw. dessen Genehmigung hat keine Novation des Schuldverhältnisses zur Folge. Die Bank ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung und für jedes mangels Deckung retournierte Lastschriftverfahren (LSV+, Debit Direct) zu belasten.
9. Preise, Zinsen und Gebühren/Rückzahlungsprogramm/Karten ohne Kreditoption
Für die Karte, deren Nutzung und Verwaltung können dem Hauptkarteninhaber Preise, Zinsen und Gebühren belastet werden. Preise, Zinsen und Gebühren sind in der Leistungsübersicht zusammengefasst, welche jederzeit im Internet unter cornercard.ch bzw. bonuscard.ch/de/products oder unter +41 91 800 41 41 bzw. +41 58 717 22 00 abgerufen bzw. abgefragt werden kann. Es gilt zu beachten, dass für Transaktionen, die von Visa und/oder Mastercard und/oder Diners Club als «Quasi-cash» oder «Geldtransfer» qualifiziert werden (z.B. bei der Aufladung einer Zahlungskarte bzw. Geldüberweisung auf eine solche Zahlungskarte mittels einer Cornèrcard-bzw. BonusCardKarte), Kommissionen belastet werden, deren Prozentsatz fortdauernd aktualisiert und in der vorstehenden Leistungsübersicht unter «Geldtransfer» aufgeführt ist. Des Weiteren können dem Hauptkarteninhaber Drittkosten weiterverrechnet und vom Hauptkarteninhaber oder vom Begleitkarteninhaber verursachte Aufwendungen in Rechnung gestellt bzw. belastet werden. Änderungen der Leistungsübersicht sind nach Ermessen der Bank jederzeit möglich (zum Beispiel aufgrund veränderter Kosten oder Marktverhältnisse), ausnahmsweise auch ohne Vorankündigung. Sie werden dem Hauptkarteninhaber in geeigneter Form bekannt gegeben. Mit Bekanntgabe der Änderungen steht dem Hauptkarteninhaber bei Widerspruch das Recht zur umgehenden Kündigung des Vertrages oder der betreffenden Dienstleistung zur Verfügung. Die Bank belastet keine Zinsen, wenn der auf dem Monatsauszug ausgedruckte zu bezahlende Gesamtbetrag innerhalb der auf dem Monatsauszug angegebenen Frist bei der Bank eintrifft. Wenn die Zahlung auf Raten (Kreditoption) oder mit Verspätung erfolgt, erhebt die Bank auf alle Transaktionen ab Verbuchungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung einen Jahreszinssatz gemäss Vereinbarung Kreditoption bzw. gemäss Leistungsübersicht. Bei Karten, die ohne Kreditoption ausgegeben werden (d.h. bei denen der jeweilige Schuldsaldo nicht in Teilbeträgen beglichen werden kann), erhebt die Bank hingegen, wenn die Zahlung des gesamten Schuldsaldos nicht innerhalb der auf dem Monatsauszug angegebenen Frist bei der Bank eingeht, bis zur vollständigen Begleichung des Schuldsaldos jährliche Verzugszinsen auf dem verbleibenden Schuldbetrag, wie sie in der Leistungsübersicht aufgeführt sind. Eine Teilzahlung wird zunächst auf die Zinsforderung angerechnet. Es gilt der nachstehende monatliche Mindestbetrag: 2,5 % des gesamten Rechnungssaldos bzw. mindestens CHF 50. Allfällige Zahlungsrückstände sind zusätzlich zu bezahlen. Die beanspruchte Kreditoption ist jederzeit von der Bank unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündbar. Falls die Zahlungen gegenüber der Bank im Lastschriftverfahren (LSV+, Debit Direct) erfolgen, kann die Bank der Korrespondenzbank die erforderlichen Daten betreffend den Inhaber, die Karte sowie die kumulierten Ausgabenbeträge bekannt geben. Die Bank kann dem Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz Guthabenzinsen bezahlen, wenn das von der Bank in der Leistungsübersicht (publiziert auf cornercard.ch bzw. bonuscard.ch/de/products) festgelegte durchschnittliche monatliche Guthaben (Minimum und allfälliges Maximum) trotz des Einsatzes der Karte während des gesamten Zeitraums zwischen zwei aufeinanderfolgenden Monatsrechnungen nicht unter- bzw. überschritten wird. Wenn sie beschliesst, es zu tun, legt die Bank den Zinssatz sowie das Mindest- und allfällige Höchstguthaben, das auf der Karte vorhanden sein muss, damit Zinsen gutgeschrieben werden können, nach eigenem Ermessen fest. Die Bank schreibt die so ermittelten Zinsen abzüglich 35% Quellensteuer monatlich auf der Abrechnung des Karteninhabers gut. Die Kartennutzung reduziert den Saldo, sobald sie der Bank mitgeteilt wird. Der angewandte Zinssatz sowie die von der Bank definierten Mindest- und allfälligen Maximalguthaben, die zur Verzinsung berechtigen, können variieren und sind auf der Monatsrechnung sowie in der Leistungsübersicht auf cornercard.ch bzw. bonuscard.ch/de/products ersichtlich. Auf Verlangen des Karteninhabers stellt die Bank eine Bescheinigung zwecks Rückerstattung der Verrechnungssteuer aus. Die Rückerstattung des Kartensaldos muss vom Karteninhaber schriftlich und für den gesamten Saldo beantragt werden und erfolgt nur durch Überweisung auf das Post- oder Bankkonto des Karteninhabers.
10. Gültigkeit und Sperrung der Karte/Kündigung
Die Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht vor Verfall schriftlich gekündigt wird. Der Hauptkarteninhaber wie auch die Bank können den Kreditkartenvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei Kündigung der Hauptkarte gelten auch die Begleitkarten als gekündigt. Die Kündigung bewirkt ohne Weiteres die Fälligkeit sämtlicher Ausstände. Der Hauptkarteninhaber hat keinen Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr. Auch nach Vertragsende entstandene Belastungen sind vom Hauptkarteninhaber im Einklang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zu vergüten. Der Hauptkarteninhaber haftet für sämtliche Belastungen der jeweiligen Zahlungskarten aus wiederkehrenden Dienstleistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen. Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Hauptkarte und die Begleitkarte zu sperren und/oder zurückzuziehen und/oder nicht zu erneuern, ohne Gründe dafür angeben zu müssen, aufgrund ihres unanfechtbaren Urteils (z.B. wenn die Gefahr besteht, dass Karteneinsätze schweizerische oder internationale Embargobestimmungen oder Sanktionsmassnahmen verletzen oder die Bank anderweitigen rechtlichen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Risiken aussetzen oder ihre Reputation gefährden). Die Sperrung und/ oder der Rückzug der Hauptkarte erstrecken/erstreckt sich automatisch auch auf die Begleitkarte. Die Bank lehnt jegliche Verantwortung für Konsequenzen ab, die dem Hauptkarteninhaber oder dem Begleitkarteninhaber als Folge einer Sperrung und/oder einer Zurückziehung der Karte entstehen könnten. Die Benützung der Karte nach ihrer Sperrung ist unrechtmässig und ist ebenso wie die daraus für den Hauptkarteninhaber entstehenden Verpflichtungen gerichtlich verfolgbar. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen informieren der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber sämtliche angeschlossenen Vertragsunternehmen (inkl. Anbieter von mobilen Zahlungslösungen), bei denen die Karte als Zahlungsmittel angegeben wurde, über die Kündigung/Sperre oder den Umstand, dass der Kunde die fragliche Dienstleistung oder Zahlung nicht mehr wünscht. Die Bank behält sich das Recht vor, den ermächtigten Vertragsunternehmen oder Banken alle Informationen zu geben, die diese für den Fall benötigen, um sich vom Hauptkarteninhaber oder Begleitkarteninhaber direkt den geschuldeten Betrag zu beschaffen. Verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte oder gekündigte Karten sind durch den Hauptkarteninhaber und/oder den Begleitkarteninhaber umgehend unbrauchbar zu machen. Die Bank ist nicht zur Ausführung von Transaktionen verpflichtet, wenn diese gegen anwendbares Recht, gesetzliche oder regulatorische (auch ausländische) Bestimmungen, Beschränkungen, Anordnungen, Verbote oder Massnahmen zuständiger Behörden verstossen (z.B. Embargovorschriften, nationale oder internationale Sanktionsbestimmungen oder Geldwäschereibestimmungen).
11. Guthabensaldo zugunsten des Kunden/Kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte
Bei kontakt- oder nachrichtenlosen Kartenbeziehungen mit bestehenden Guthaben kann die Bank die üblicherweise belasteten Gebühren und Kosten weiterhin belasten (z.B. die Jahresgebühr und Gebühren für Adressnachforschung). Darüber hinaus kann die Bank auch Kosten für die besondere Behandlung und Überwachung kontakt- und nachrichtloser Guthaben belasten. Übersteigen diese Gebühren und Kosten das vorhandene Guthaben, kann sie die entsprechende Vertragsbeziehung mit dem Karteninhaber beenden.
12. Datenbearbeitung/Beizug Dritter/weitere Bestimmungen
Die Bank ist ermächtigt, Telefongespräche zwischen ihr, dem Hauptkarteninhaber oder dem Begleitkarteninhaber zum Zweck der Qualitätssicherung und aus Gründen der Sicherheit aufzuzeichnen, auf Datenträgern zu speichern und für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Die Aufzeichnungen können insbesondere dann verwendet werden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt solcher Telefongespräche kommt. Bei der Benützung der Karte erhält die Bank nur diejenigen Informationen, die sie benötigt, um den Monatsauszug zuhanden des Hauptkarteninhabers auszustellen. Der Hauptkarteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Rechnungen gemäss einem weltweiten Standard für vier Gruppen von Produkten bzw. Dienstleistungen detaillierter sind: Kauf von Kraftstoff, Kauf von Flugtickets, Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die Miete von Motorfahrzeugen. Die Bank kann der ZEK und der IKO jede Kartensperrung mitteilen, die aufgrund von Zahlungsrückständen oder missbräuchlicher Verwendung erfolgt. ZEK und IKO können diese Informationen ihren anderen Mitgliedern (Unternehmen, die im Sektor Konsumkredit, Leasing oder Kreditkarten aktiv sind – Mitgliederliste verfügbar im Internet unter zek.ch bzw. unter iko-info.ch) zur Verfügung stellen, wenn diese die Angaben benötigen, um mit dem Inhaber einen Vertrag abzuschliessen oder abzuwickeln. Der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber akzeptieren, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die internationalen Kreditkartennetze zur Bank geleitet werden. Die Bank ist berechtigt, für die Abwicklung sämtlicher Dienstleistungen aus der Vertragsbeziehung, einschliesslich Prämien- bzw. Loyaltyprogrammen (z.B. Antragsprüfung, Kartenherstellung, Kartenausstellung, Vertragsabwicklung, Online-Services, Inkasso, Kommunikation mit Kunden, Berechnung von Kreditrisiken, Betrugsprävention, Transaktionsbeanstandungsverfahren (Chargeback), Zahlungsverkehr, IT) sowie zur Verbesserung der bei der Limitenvergabe und Betrugsbekämpfung verwendeten Risikomodelle ganz oder teilweise Partnerunternehmen im In- und Ausland, namentlich Tochtergesellschaften der Cornèr Gruppe mit Sitz in der Europäischen Union zu beauftragen. Der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber ermächtigen die Bank, diesen Dritten die zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben nötigen Daten zur Verfügung zu stellen und dafür diese Daten auch ins Ausland weiterzuleiten. Dabei kann die Bank auch Personendaten des Hauptkarteninhabers und des Begleitkarteninhabers zu den in der Datenschutzerklärung (Ziffer 3 - https:// www.corner.ch/de/legales/datenschutzerklarung bzw. bonuscard.ch/de/forms) genannten Bearbeitungszwecken an solche Partnerunternehmen weitergeben. Die Bearbeitung solcher Personendaten erfolgt in voller Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, namentlich des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Monatsauszüge und jegliche weitere Cornèrcard bzw. BonusCard Korrespondenz können gedruckt, verpackt und zum Versand bereitgestellt werden durch Partnerunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die von der Cornèr Bank AG mit der Erbringung solcher Dienstleistungen in der Schweiz betraut werden. Die Bank oder durch die Bank beauftragte Dritte können sodann Daten des Inhabers und des Begleitkarteninhabers sowie Transaktionsdaten speichern, verarbeiten und nutzen, namentlich für Marketingzwecke und zur Marktforschung und um damit Kundenprofile zu erstellen. Dadurch können der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber eine individuelle Beratung sowie auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote und Informationen über Produkte und Dienstleistungen der Bank erhalten. Die Datenbearbeitung umfasst namentlich folgende Daten: Angaben zum Inhaber oder Begleitkarteninhaber, Kartentransaktionen und Zusatz- bzw. Nebenleistungen. Wenn der Hauptkarteninhaber und/oder der Begleitkarteninhaber der Bank Daten Dritter übermitteln (z.B. durch Angabe im Zahlungskartenantrag), geht die Bank davon aus, dass diese dazu befugt sind und diese Daten richtig sind. Der Hauptkarteninhaber und/oder der Begleitkarteninhaber informieren diese Dritten über die Bearbeitung ihrer Daten durch die Bank. Die Bank kann ihre Rechte aus diesem Kreditkartenvertrag (Benützung der Karte, Jahresgebühr usw.) ganz oder teilweise Dritten im In- und Ausland zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte im In- und Ausland übertragen. Sie darf solchen Dritten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen und Daten jederzeit zugänglich machen. Wenn die Dritten nicht dem schweizerischen Bankgeheimnis unterstehen, wird eine Weitergabe nur erfolgen, wenn sich die Empfänger der Informationen und Daten zu deren Geheimhaltung verpflichten und diese Verpflichtung auch eventuellen weiteren Vertragspartnern überbinden (die Dritten zugänglich gemachten Informationen und Daten dienen grundsätzlich nur zur Einziehung und Durchsetzung ausstehende Forderungen). Mit der Unterzeichnung des Kartenantrages bestätigen der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber die Richtigkeit der darin gemachten Angaben sowie den Inhalt der vollständigen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie auch die Leistungsübersicht gelesen und verstanden zu haben und diese vollumfänglich zu akzeptieren. Sie erhalten zusammen mit der Karte eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Einsatz der Karte bestätigen der Hauptkarteninhaber als auch der Begleitkarteninhaber überdies, eine Kopie des von ihnen ausgefüllten Kartenantrages erhalten zu haben und das ihnen von der Bank gewährten Ausgabenlimit zu akzeptieren und zu beachten. Die Unterzeichnung und/oder der Einsatz der Karte stellt/stellen eine weitere Bestätigung dafür dar, dass der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsübersicht erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
13. Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften/Informationsaustausch
Der Hauptkarteninhaber anerkennt und akzeptiert, dass er im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit der Bank allein verpflichtet ist, sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, nament - lich diejenigen steuerlicher Natur, einzuhalten, die ihn gemäss dem Recht des Landes, in dem sich ihr Wohnsitz oder ihr Domizil befindet, oder generell gemäss dem Recht aller Länder, in denen er zur Zahlung von Steuern mit Bezug auf Kartenguthaben verpflichtet ist, obliegen. Die Bank übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Bei Zweifeln im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser Pflichten ist der Hauptkarteninhaber aufgefordert, seine Fachberater beizuziehen. Der Hauptkarteninhaber und der Begleitkarteninhaber nehmen zur Kenntnis, dass die Bank im Rahmen von seitens der Schweiz mit Drittstaaten abgeschlossenen Abkommen und darauf gestützten Einzel- oder Gruppenersuchen oder auf der Grundlage eines international anerkannten Standards wie demjenigen für den automatischen Informationsaustausch verpflichtet sein kann, Informationen bezüglich Zahlungskarten an die zuständigen, schweizerischen oder ausländischen Steuerbehörden weiterzuleiten. Der Inhaber nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Bank über den oben erwähnten automatischen Informationsaustausch hinaus verpflichtet ist, ihren gesetzlichen, regulatorischen oder auf sichtsrechtlichen Informations- und Mitteilungspflichten nachzukommen und/oder auf Auskunftsersuchen schweizerischer oder ausländischer Behörden zu reagieren. In diesem Zusammenhang werden Auskunftsersuchen ausländischer Behörden in der Regel in Form der inter - nationalen Rechtshilfe gestellt. In Ausnahmefällen können ausländische Behörden jedoch Informationen und Dokumente direkt von der Bank anfordern (z.B. sieht die derzeitige US-Gesetzgebung vor, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen eine ausländische Bank, die ein Konto bei einer Korrespondenzbank in den USA unterhält, direkt auffordern können, Informationen und Dokumente in Bezug auf Konten und/oder Kunden der ausländischen Bank herauszugeben, selbst wenn diese Dokumente außerhalb der USA aufbewahrt werden und das betreffende Konto oder der Kunde keine direkte Verbindung zur Tätigkeit der ausländischen Bank in den USA hat). Insbesondere kann die Bank, wenn sie auf aus - ländischen Märkten tätig ist, aufgefordert werden, direkt auf Anfragen ausländischer Aufsichtsbehörden zu antworten, die die Offenlegung von Kundendaten betreffen. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Bank verpflichtet sein kann, persönliche Daten, Informationen und Dokumente an schweizerische und ausländische Behörden weiterzugeben und entbindet die Bank, ihre Organe und Mitarbeiter insoweit von ihrer Geheimhaltungspflicht und dem Bankgeheimnis.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen werden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Inhaber oder der Begleitkarteninhaber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Widerspruch erhebt. Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Inhaber mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, zwingende Bestimmungen des schweizerischen Rechts vorbehalten, Lugano. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Inhaber beim zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen
Ausgabe 01.2025
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |